Rechtsprechung
   BGH, 13.05.1964 - 2 StR 528/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,2618
BGH, 13.05.1964 - 2 StR 528/63 (https://dejure.org/1964,2618)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1964 - 2 StR 528/63 (https://dejure.org/1964,2618)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1964 - 2 StR 528/63 (https://dejure.org/1964,2618)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1964,2618) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 07.02.1930 - I 74/30

    Kann die Drohung mit der Unterlassung einer strafbaren Handlung den Tatbestand

    Auszug aus BGH, 13.05.1964 - 2 StR 528/63
    In dem Vorgehen des Angeklagten gegenüber L. hat die Strafkammer zutreffend die Drohung mit einer Unterlassung als Übel gesehen; denn der Angeklagte hat damit zugleich eine Pflicht zum Handeln verletzt (vgl. RGSt 14, 265; 63, 424).
  • BGH, 02.02.1966 - 2 StR 529/65

    Aufhebung der Unterbringung in einer Heilanstalt und Pflegeanstalt wegen

    Der erkennende Senat ist ihr schon wiederholt entgegengetreten ( BGH Urteil vom 13. Mai 1964 - 2 StR 528/63 - und Urteil vom 3. November 1965 - 2 StR 380/65).
  • BGH, 17.12.1974 - 1 StR 543/74

    Einsicht in das Unrecht einer Tötungshandlung bei einem stark angetrunkenen Täter

    Nach ständiger Rechtsprechung führt eine erhebliche Verminderung der Einsichtsfähigkeit nur dann zur Anwendung der ersten Alternative des § 51 Abs. 2 StGB, wenn dem Täter als Folge davon die Einsicht in das Unrecht seines Tuns tatsächlich gefehlt hat; ist diese Einsicht aber nicht vorhanden, dann kann man von ihm das Einschalten von Hemmungen nicht erwarten und verlangen, so daß beide Alternativen des § 51 Abs. 2 StGB nicht gleichzeitig angewendet werden können (BGH GA 1968, 279; BGH, Urteile vom 13. Mai 1964 - 2 StR 528/63 - und vom 27. April 1966 - 4 StR 94/66).
  • BGH, 04.03.1966 - 4 StR 569/65

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision auf Grund einer Rüge der

    Der Unterschied zwischen den beiden Absätzen des § 51 StGB besteht, wie der Bundesgerichtshof in dem Urteil vom 13. Mai 1964 - 2 StR 528/63 - ausgeführt hat, nicht etwa darin, daß bei Absatz 1 die Einsicht fehlt, bei Absatz 2 aber vorhanden ist.
  • BGH, 18.02.1981 - 2 StR 386/80

    Verminderung der Hemmungsfähigkeit, aber nicht der Einsichtsfähigkeit -

    Denn nach ständiger Rechtsprechung führt eine erhebliche Verminderung der Einsichtsfähigkeit nur dann zur Anwendung der ersten Alternative des § 21 StGB, wenn dem Täter als Folge davon die Einsicht in das Unrecht seines Tuns tatsächlich gefehlt hat; ist diese Einsicht aber nicht vorhanden, dann kann man von ihm das Einschalten von Hemmungen nicht erwarten und verlangen, so daß beide Alternativen des § 21 StGB nicht gleichzeitig angewendet werden können (BGHSt 21, 27, 28; BGH GA 1968, 279; BGH, Urteil vom 13. Mai 1964 - 2 StR 528/63).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht